Haftpflichtversicherung
Im Fall von Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten
Wer ist versichert?
Die Vereins-Haftpflichtversicherung versichert den NABU als Organisation. Das bedeutet, sie schützt alle Personen - egal ob Hauptamtliche, Mitglieder oder freiwillige Helfende (Nicht-Mitglieder) - die im Rahmen ihrer Tätigkeit für den NABU einen Schaden gegenüber Dritten verursachen. Dies gilt auch für Schäden, die von Grundstücken oder Gebäuden ausgehen.
Welche Tätigkeiten sind versichert
Versichert sind alle Schäden, die bei satzungsgemäßen Tätigkeiten entstanden sind. Das sind unter anderem:
· Durchführung von Artenschutzmaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten
· Halten und Hüten von Haus- und Nutztieren zur Landschaftspflege und zu Weidezwecken
· Öffentliche Vertretung und Verbreitung der Ziele des Natur- und Umweltschutzgedankens
· Veranstaltungen (z.B.: Mitgliederzusammenkünfte, Filmvorführungen, Feste)
· Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
· Betreuung von Kindern und Jugendlichen
Welche Schäden sind versichert
Die Vereins-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, für die der NABU haftbar gemacht werden kann. Das bedeutet, sie ersetzt Schäden, die Dritten durch Verschulden des NABU zugefügt wurden. Das umfasst unter anderem:
· Personenschäden - Schäden, die einer Person körperlich zugefügt wurden (z.B. Verletzungen bei einem Unfall)
· Sachschäden - Schäden am Eigentum anderer
· Mitsachschäden - Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden
· Umweltschäden - Schäden, die der Umwelt zugefügt wurden
Die Vereins-Haftpflichtversicherung schließt auch Schäden zwischen NABU-Mitgliedern ein.
Selbstbeteiligung
Um einer Vielzahl von Bagatellschäden entgegenzuwirken, ist eine Selbstbeteiligung von 250 € bei Sachschäden vorgesehen. Diese wird von der jeweiligen NABU-Gliederung getragen, die oder deren Vertreter*innen den Schaden verursacht haben. Bei Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.
Gruppen-Unfallversicherung
Wer ist versichert?
Alle NABU- und NAJU-Mitglieder sind über die Gruppen-Unfallversicherung abgesichert.
Nicht-Mitglieder genießen zumindest einen minimalen Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme beträgt jedoch nur ein Zehntel der Versicherungssumme für Mitglieder.
Welche Tätigkeiten sind versichert
Die Gruppen-Unfallversicherung deckt die Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeiten ab. Unfälle auf den direkten Wegen zu und von der Tätigkeit sind eingeschlossen. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private Maßnahmen (zum Beispiel einkaufen) unterbrochen wird.
Welche Schäden sind versichert
Die Gruppen-Unfallversicherung deckt bleibende Schäden (Invalidität) und Todesfälle ab, die durch Unfälle entstanden sind. Ein Unfall liegt vor, wenn durch ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlitten wird. Invalidität bedeutet eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die länger als 3 Jahre besteht.
Quelle: https://www.nabu-netz.de/verbandsleben/versicherungen.html